§ 480 BGB Tausch - dejure.org

Tausch. Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (BGBl. I S. 3138), in Kraft getreten am 01.01.2002 Gesetzesbegründung verfügbar Vorherige Gesetzesfassung. Änderungsübersicht. Inkrafttreten

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